Über 100 Studierende haben diese Prüfung bestanden und damit ihre Ausbildung zum/zur Individualpsychologischen BeraterIn AFI erfolgreich abgeschlossen
Am Freitag, 1. April 2022 fand die diesjährige Frühlingsprüfung zum Diplom «Individualpsychologische/r BeraterIn AFI» statt. Die Zulassung zur Diplomprüfung erhalten Studierende nach Einreichung einer entsprechenden Falldokumentation, sowie eines Beratungskonzeptes. Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten und wird als Einzelprüfung durchgeführt. Die Prüfungsexperten in diesem Frühjahr waren:
Prof. Dr. Jürg Frick und Peter Pollak.
Die Absolventinnen und Absolventen erhalten ein Diplom als Individualpsychologische Beraterin AFI bzw. Individualpsychologischer Berater AFI im psychosozialen Bereich. Dieses Diplom ist der Schlusspunkt einer 3-jährigen Ausbildung, welche 750 Ausbildungsstunden umfasst und zur Ausübung des Beraterberufes berechtigt.
Bestanden – herzliche Gratulation
Wir gratulieren folgenden Personen herzlich zur bestandenen Diplomprüfung
Jelena Besevic
Carlos Font
Patricia Frank
Lili Gotter
Katharina Diethelm
SGfB – Mitgliedschaft in Ausbildung hat Vorteile
Ab der Hälfte der Ausbildung können Studierende die Aufnahme als Mitglied in Ausbildung beim Berufsverband SGfB beantragen. Dieser Verband verantwortet die eidg. Berufsprüfung zum psychosozialen Berater:in mit eidg. Diplom. Diese Mitgliedschaft kostet einen Jahresbeitrag von CHF 100.- und Studierende können sich so auch in der Öffentlichkeit als professionelle Beratungsperson in Ausbildung ausweisen. Nach der bestandenen AFI Diplomprüfung und den erforderlichen weiteren Qualifikationen wie Berufserfahrung, Supervisionsstunden, Lehrsupervision, eigene Erfahrung als Klient:in können sie die Zulassung zur höheren Fachprüfung erreichen. Lesen Sie hier unter dem Punkt «Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur höheren Fachprüfung HFP» weiter (Link auf https://akademie-individualpsychologie.ch/erfolg-als-psychosoziale-berater-in/) wo weitere Informationen zur eidgenössisch anerkannten Diplomprüfung als Beratungsperson zu holen sind.
Das Diplom «Individualpsychologische Beraterin AFI» ist wertvoll
Das bereits erworbene Diplom «Individualpsychologische Beraterin AFI» bietet Ihnen auf dem Weg zur HFP-Prüfung viele Vorteile. Mit dem bereits erworbenen Diplomabschluss und der SGfB Mitgliedschaft werden Sie von 2 (aus total 4) Prüfungsteilen enthoben werden.
Die HFP-Prüfung besteht aus vier Teilen:
- Diplomarbeit (schriftlich) mit dem Diplom «Individualpsychologische/r BeraterIn AFI» ist diese Arbeit nicht mehr einzureichen
- Beratungskonzept (schriftlich)
- Beratungspraxis mit Audio- oder Videoaufnahme (mündlich)
- Schlusskolloquium (mündlich) – entfällt für AFI DiplomandInnen
Das schriftliche Beratungskonzept (Punkt 2) erarbeiten Sie ebenfalls bereits zur AFI Prüfung.
Subjektfinanzierung – was ist das?
Subjektfinanziert meint die finanzielle Unterstützung des Bundes für Ihre Weiterbildung. Im 2018 wurde das subjektorientierte Finanzierungssystem eingeführt. Dies sind Beiträge vom Bund welche auf die eidg. Prüfungen vorbereiten.
Gut zu wissen, dass Sie für die 3-jährige Ausbildung zum Individualpsychologische Beraterin AFI die Bundesbeiträge erhalten, da diese Ausbildung auf die eidg. Prüfung vorbereitet. Mit einem Antrag, welchen Sie nach der eidgenössischen Diplomprüfung stellen können, erhalten Sie durch die Subjektfinanzierung des Bundes 50% der Kursgebühren zurück.
Ein Beruf mit Zukunft
Sie möchte eine Absolventin kennenlernen? Lesen Sie hier das ausführliche Interview mit Rahel Matzinger, Rümlang. Erfahren Sie, was man unter psychosozialer Beratung versteht und wie der Beratungsalltag aussehen kann.